Alltagsbegleiter
Caritas-Sozialstation Maifeld / Mendig
Alltagsbegleiter erbringen alltagsstrukturierende, pflege- und haushaltsunterstützende Tätigkeiten, die nicht in
die Zuständigkeit qualifizierter Pflegeberufe fallen. Pflegende Angehörige werden dadurch entlastet.
Bei den Tätigkeiten, für die Sie den Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen können, handelt es sich um:
Betreuung / Beaufsichtigung des (an Demenz erkrankten) Pflegebedürftigen
Hilfen zur Alltagsbewältigung
z.B. bei einfachen Alltagsverrichtungen wie Essen, Trinken, Hygiene
Unterstützung zur selbständigen Haushaltsführung
Botengänge
Begleitung
z.B. zum Arzt oder zur Physiotherapie, bei Amtsgängen etc.
Freizeitgestaltung
z.B. Hilfen beim Gehen (Spaziergänge), Vorlesen,
Begleitung zu sozialen und kulturellen Veranstaltungen
Alltagsbegleiter können stundenweise angefordert werden. Der konkrete Leistungsinhalt und -umfang
wird individuell vereinbart.
Der Alltagsbegleiter ist ein anerkanntes Angebot nach § 45 b Nr. 3 SGB XI. Die Leistungen können auch
über die zusätzlichen Betreuungsleistungen abgerechnet werden.
Die eingesetzten Alltagsbegleiter wurden auf ihre Aufgaben zuvor in Schulungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen in den Bereichen Pflege und Demenz vorbereitet.